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Energy Sharing in Deutschland 2026: Strom teilen, Kosten senken

25. Mai 2026 · Maik Möhring

Das Konzept des Energy Sharing gewinnt in Deutschland am 25. Mai 2026 erheblich an Bedeutung, da ab Juni dieses Jahres eine neue gesetzliche Grundlage in Kraft tritt, die das Teilen von lokal erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien über das öffentliche Netz ermöglicht. Diese Entwicklung markiert einen entscheidenden Schritt in Richtung einer dezentralen und bürgernahen Energiewende. Ziel ist es, sowohl Anlagenbetreibern als auch Verbrauchern ohne eigene Erzeugungsanlagen finanzielle Vorteile und eine aktivere Rolle im Energiemarkt zu ermöglichen.

Energy Sharing (Energieteilung) ist ein lokales und partizipatives Konzept zur gemeinsamen Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien unter Nutzung des öffentlichen Netzes. Ab Juni 2026 ist in Deutschland ein Teilversorgungsmodell durch den neuen § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) erstmals rechtlich verankert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. Juni 2026 dürfen Sie in Deutschland eigenen Solarstrom mit Nachbarn teilen, basierend auf dem neuen § 42c EnWG.
  • Anlagenbesitzer profitieren von einer höheren Rentabilität ihrer Photovoltaikanlagen durch den Verkauf von Überschussstrom an die Gemeinschaft.
  • Verbraucher ohne eigene PV-Anlage erhalten Zugang zu günstigerem, lokal produziertem Grünstrom.
  • Die Umsetzung des Energy Sharing ist zunächst auf das Bilanzierungsgebiet eines Verteilnetzbetreibers beschränkt und soll ab 2028 auf angrenzende Gebiete ausgeweitet werden.
  • Ein wesentlicher Engpass für den breiten Rollout sind fehlende Smart Meter, da die Rollout-Quote in Deutschland noch gering ist (ca. 4-5,5% im Frühjahr 2026).
  • Im Gegensatz zu einigen anderen EU-Ländern gibt es in Deutschland keine generelle Reduktion der Netzentgelte für lokal geteilten Strom, was die Wirtschaftlichkeit beeinflusst.

Was ist Energy Sharing? Eine Definition

Energy Sharing, auch Energieteilung genannt, beschreibt ein innovatives Modell der gemeinschaftlichen Stromnutzung. Es ermöglicht es mehreren Teilnehmern, lokal erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien – typischerweise aus Photovoltaik-, Wind- oder Bioenergieanlagen – gemeinsam zu verbrauchen, auch wenn dieser über das öffentliche Stromnetz verteilt wird. Im Kern geht es darum, dass überschüssiger Strom, der beispielsweise auf einem Hausdach erzeugt wird, nicht nur ins allgemeine Netz eingespeist, sondern direkt an Nachbarn, Mieter oder lokale Unternehmen in der näheren Umgebung abgegeben wird. Dies stärkt die regionale Wertschöpfung und fördert die Akzeptanz der Energiewende vor Ort.

Der rechtliche Rahmen in Deutschland ab Juni 2026

Deutschland hat mit der Einführung des § 42c in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im November 2025 die rechtliche Grundlage für Energy Sharing geschaffen. Die Anwendung dieser Neuregelung beginnt offiziell am 1. Juni 2026. Damit setzt die Bundesregierung eine bereits seit 2018 bestehende Vorgabe der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) um, die die Mitgliedstaaten zur Schaffung von Rahmenbedingungen für Energiegemeinschaften verpflichtet. Bislang war die Weitergabe von selbst erzeugtem Solarstrom an Dritte außerhalb des eigenen Grundstücks oder Gebäudes mit erheblichen bürokratischen Hürden verbunden, da die Anlagenbetreiber als vollwertige Stromversorger galten. Der neue Paragraph 42c EnWG erleichtert dies nun erheblich, indem er die Lieferantenpflicht für produzierende Anlagenbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen entfallen lässt.

Wichtig ist, dass Energy Sharing als Teilversorgungsmodell konzipiert ist. Das bedeutet, dass die gemeinschaftlich genutzte Anlage den gesamten Strombedarf der Teilnehmer nicht vollständig decken kann. Jeder Teilnehmer benötigt weiterhin einen Liefervertrag mit einem klassischen Energieversorger für den Reststrombezug. Zunächst ist das Teilen des Stroms nur innerhalb des Bilanzierungsgebiets eines Verteilnetzbetreibers erlaubt. Eine Ausweitung auf direkt angrenzende Bilanzierungsgebiete ist ab Juni 2028 geplant.

Vorteile von Energy Sharing für Verbraucher und Erzeuger

Die Einführung von Energy Sharing bringt eine Vielzahl von Vorteilen mit sich, die sowohl für Anlagenbetreiber als auch für Stromabnehmer attraktiv sind:

  • Steigerung der Rentabilität für Anlagenbesitzer: Für Betreiber von Photovoltaik-, Wind- oder Bioenergieanlagen, insbesondere bei ausgeförderten PV-Anlagen, bietet der Verkauf von Überschussstrom an die Gemeinschaft eine neue, oft wirtschaftlich attraktivere Vermarktungsoption als die reine Netzeinspeisung. Die Einspeisevergütung für neue Anlagen liegt beispielsweise bei unter 8 Cent pro Kilowattstunde, während der Verkauf an Nachbarn 15 bis 25 Cent pro Kilowattstunde erbringen kann.
  • Günstigerer und sauberer Strom für Verbraucher: Haushalte und Unternehmen ohne eigene Erneuerbare-Energien-Anlage können von günstigerem, lokal erzeugtem Grünstrom profitieren. Dies reduziert die Abhängigkeit von schwankenden Marktpreisen und trägt zur Senkung der Energiekosten bei. Studien zeigen, dass private Verbraucher ihre Energiekosten im Schnitt um bis zu 50 Prozent bzw. rund 900 bis 1200 Euro pro Haushalt und Jahr reduzieren könnten.
  • Förderung der regionalen Energiewende und Akzeptanz: Durch die direkte Beteiligung von Bürgern und Kommunen am Strommarkt wird die Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien vor Ort gestärkt. Es entsteht ein starkes Gemeinschaftsgefühl, und die Energiewende wird als gemeinschaftliches Projekt wahrgenommen.
  • Entlastung der Stromnetze: Die lokale Nutzung des erzeugten Stroms vermeidet lange Transportwege und kann somit den Bedarf an teurem Netzausbau reduzieren.
  • Erhöhte Unabhängigkeit: Teilnehmer können ihre Abhängigkeit von großen Energieversorgern und globalen Energiemärkten verringern.

Herausforderungen und Grenzen des Energy Sharing

Trotz der vielversprechenden Potenziale stehen dem Energy Sharing in Deutschland noch einige Herausforderungen gegenüber, die eine schnelle und flächendeckende Umsetzung bremsen könnten:

  • Netzentgelte und Abgaben: Ein zentraler Kritikpunkt ist, dass in Deutschland, anders als beispielsweise in Österreich, weiterhin volle Netzentgelte, Umlagen und Abgaben für den über das öffentliche Netz geteilten Strom anfallen. Lediglich die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh netto entfällt, wenn Erzeugungsanlage und Verbraucher sich im Umkreis von maximal 4,5 Kilometern befinden. Diese Kosten können die Wirtschaftlichkeit des Modells für die Teilnehmer erheblich einschränken.
  • Smart-Meter-Rollout: Intelligente Messsysteme (Smart Meter) sind eine technische Grundvoraussetzung für die präzise Messung und Abrechnung der Strommengen in Echtzeit (15-Minuten-Bilanzierung). Der Rollout dieser Zähler kommt in Deutschland jedoch nur schleppend voran. Im März 2026 waren lediglich rund 4 Prozent der Messstellen mit Smart Metern ausgestattet, im Mai 2026 waren es 5,5 Prozent. Dies verzögert den breiten Start und macht ihn vorerst nur in Pilotprojekten oder mit manuellen Lösungen realistisch.
  • Technische und organisatorische Komplexität: Die Implementierung erfordert neue technische Systeme und Prozesse bei den Verteilnetzbetreibern sowie eine Standardisierung der Marktkommunikation. Ein reibungsloser und breiter Rollout wird daher erst ab etwa 2029 als realistisch eingeschätzt.
  • Bürokratischer Aufwand: Obwohl das neue Gesetz Erleichterungen schafft, kann die Gründung und der Betrieb von Bürgerenergiegesellschaften weiterhin einen gewissen bürokratischen Aufwand erfordern.

Trotz dieser Hürden bleibt die Hoffnung, dass politische Nachjustierungen und technologische Fortschritte die Einführung von Energy Sharing weiter vorantreiben werden. Die Möglichkeit, das eigene Gewächshaus im Winter mit Solarstrom zu heizen oder die Energieeffizienz im Eigenheim zu steigern, zeigt das breite Spektrum an Anwendungen für lokal erzeugte erneuerbare Energien.

Aktuelle Pilotprojekte und Ausblick

In Deutschland laufen bereits verschiedene Pilotprojekte, die die praktische Umsetzung von Energy Sharing erproben und wertvolle Erkenntnisse liefern. Ein bekanntes Beispiel ist die Gemeinde Bakum in Niedersachsen, die seit April 2024 ein Reallabor für Energy Sharing betreibt. Hier nutzen Haushalte Smart Meter und eine App zur Verwaltung und Abrechnung des lokal erzeugten Stroms. Weitere Projekte gibt es unter anderem im bayerischen Wunsiedel mit der „WUNergy eG“ sowie in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Diese Modellvorhaben untersuchen, wie regionale Stromgemeinschaften technisch und wirtschaftlich funktionieren können, zeigen aber auch die Notwendigkeit weiterer Anpassungen.

Der Ausblick für Energy Sharing ist trotz der anfänglichen Herausforderungen positiv. Es wird erwartet, dass 2026 vor allem Pilotprojekte entstehen und ein breiter Rollout erst ab etwa 2029 realistisch wird, da die technische und prozessuale Umsetzung Zeit benötigt. Die Bundesnetzagentur ist zudem verpflichtet, eine gemeinsame Internetplattform für Energy Sharing Communities bereitzustellen, um die Standardisierung zu unterstützen.

Energy Sharing vs. Mieterstrom und Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Es ist wichtig, Energy Sharing von anderen Modellen der dezentralen Energieversorgung abzugrenzen, insbesondere vom Mieterstrom und der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV):

  • Mieterstrom: Beim klassischen Mieterstrom wird der Strom einer Photovoltaikanlage innerhalb desselben Gebäudes direkt an die Mieter geliefert, ohne das öffentliche Netz zu nutzen. Das Mieterstromgesetz von 2017 und das EEG sind hier die rechtlichen Grundlagen.
  • Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV): Die GGV wurde mit dem Solarpaket I im Jahr 2024 eingeführt und ist ebenfalls auf die Nutzung von Strom innerhalb eines Gebäudes oder auf einem Grundstück beschränkt. Sie bietet Erleichterungen für Mehrparteienhäuser mit gemeinschaftlicher PV-Anlage.
  • Energy Sharing: Im Gegensatz dazu ermöglicht Energy Sharing die Stromlieferung über das öffentliche Netz hinweg, also über Grundstücksgrenzen und Straßen hinweg. Dies ist der entscheidende Unterschied und erweitert die Möglichkeiten der gemeinschaftlichen Energienutzung erheblich.

Alle drei Modelle tragen zur Dezentralisierung der Energieversorgung bei, adressieren jedoch unterschiedliche räumliche Kontexte und regulatorische Rahmenbedingungen. Wer sich für die Optimierung des eigenen Heims interessiert, findet auch Anleitungen zum Gartensauna selber bauen, um die persönliche Energiebilanz zu berücksichtigen.

Technologische Treiber für Energy Sharing

Die Digitalisierung spielt eine entscheidende Rolle für das Gelingen von Energy Sharing. Intelligente Messsysteme sind das Rückgrat für die präzise Erfassung von Erzeugung und Verbrauch. Darüber hinaus bieten innovative Technologien wie Blockchain-Lösungen großes Potenzial. Blockchain-basierte Systeme können den dezentralen Peer-to-Peer-Energiehandel erleichtern, indem sie Transparenz, Sicherheit und Effizienz bei der Abrechnung und Zuteilung von Energiemengen gewährleisten. Unternehmen wie Düsseldorf Consulting GmbH und Projekte wie die sonnenCommunity in Deutschland erforschen und implementieren bereits Blockchain-Lösungen im Energiesektor. Diese Technologien können dazu beitragen, die administrativen Hürden zu senken und die Interaktion innerhalb von Energiegemeinschaften zu optimieren. Die Planung solcher technischen Infrastrukturen erfordert sorgfältige Überlegungen, ähnlich wie bei der Anlage eines Blumenbeets, das ebenfalls eine strukturierte Herangehensweise benötigt.

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FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Energy Sharing

Wann startet Energy Sharing in Deutschland?
Das Energy Sharing in Deutschland ist durch den § 42c EnWG ab dem 1. Juni 2026 rechtlich verankert und ermöglicht die gemeinsame Nutzung von erneuerbarem Strom über das öffentliche Netz.
Wer darf an Energy Sharing teilnehmen?
Teilnehmen dürfen Privatpersonen, Hausgemeinschaften, Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die sich zu lokalen Energiegemeinschaften zusammenschließen.
Was sind die größten Vorteile von Energy Sharing?
Die größten Vorteile sind eine höhere Rentabilität für Anlagenbesitzer, Zugang zu günstigerem und sauberem Lokalstrom für Verbraucher, eine stärkere Beteiligung der Bürger an der Energiewende und eine mögliche Entlastung der Stromnetze.
Welche Rolle spielen Smart Meter beim Energy Sharing?
Smart Meter (intelligente Messsysteme) sind für die präzise, viertelstundengenaue Messung und Abrechnung der Strommengen innerhalb der Energy Sharing Community unerlässlich. Ihr Rollout ist eine zentrale Voraussetzung für die breite Umsetzung.
Ist Energy Sharing wirtschaftlich attraktiv?
Die Wirtschaftlichkeit hängt stark von den individuellen Umständen ab. Während Anlagenbetreiber oft höhere Erlöse als bei der Einspeisevergütung erzielen können, belasten die weiterhin anfallenden Netzentgelte die Attraktivität für die Verbraucher im Vergleich zu anderen EU-Ländern. Die Stromsteuerbefreiung innerhalb eines bestimmten Radius bietet jedoch einen Anreiz.
Wie unterscheidet sich Energy Sharing von Mieterstrom?
Im Gegensatz zum Mieterstrom, bei dem Strom innerhalb eines Gebäudes ohne Nutzung des öffentlichen Netzes geteilt wird, ermöglicht Energy Sharing die Stromlieferung über das öffentliche Netz hinweg, also über Grundstücksgrenzen hinweg.

Fazit: Energy Sharing als Motor der Energiewende

Mit dem Inkrafttreten des § 42c EnWG im Juni 2026 beginnt in Deutschland eine neue Ära für die dezentrale Energieversorgung. Energy Sharing bietet das Potenzial, die Energiewende durch stärkere Bürgerbeteiligung und lokale Wertschöpfung maßgeblich voranzutreiben. Es ermöglicht Anlagenbetreibern, ihre Investitionen in erneuerbare Energien profitabler zu gestalten, und verschafft Verbrauchern Zugang zu günstigerem, nachhaltig produziertem Strom. Obwohl die Umsetzung noch Hürden wie den Smart-Meter-Rollout und die vollständigen Netzentgelte überwinden muss, zeigen Pilotprojekte und die Erfahrungen aus anderen EU-Ländern den Weg auf. Die kommenden Jahre werden entscheidend sein, um die technischen und regulatorischen Rahmenbedingungen so weiterzuentwickeln, dass Energy Sharing sein volles Potenzial entfalten und zu einem tragenden Pfeiler eines zukunftsfähigen Energiesystems in Deutschland werden kann.

Über den Autor

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